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Infektiöses Waschgut

Nach §20 der UVV-Wäscherei ist unter Krankenhauswäsche Wäsche zu verstehen, die beim Untersuchen, Behandeln, Pflegen und Versorgen von Krankenhäusern sowie in Pflege- und Krankenstationen von Heimen anfällt. (...)

Die "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" sowie die Unfallverhütungsvorschrift Wäscherei §29 unterteilt die Wäsche in drei Kategorienen der Infektiosität:

Diese Unterteilung beschreibt nicht den Umgang mit dem Patienten im Wohnbereich, sondern klassifiziert lediglich den Umgang mit kontaminierten Textilien.

§29/1 HOCHINFEKTIÖSE WÄSCHE    

Empfehlung von Einmalwäsche. Alternativ chemisch und/oder thermische Desinfektion auf der Station gemäß §10c Bundesseuchen- gesetz. Diese Wäsche darf ohne Vordesinfektion von der Wäscherei nicht angenommen werden.


§29/2 INFEKTIÖSES WASCHGUT      


Zur Desinfektion der gebrauchten Wäsche dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die in der Liste der vom Bundesgesundheitsamt geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren für Entseuchungen gemäß §10c Bundesseuchengesetz angegeben sind. Anlieferung an die Wäscherei im gekennzeichneten gelben Plastiksack. Die Textilien im gelben Plastiksack werden bei einem Desinfektionsverfahren bei 70 - 75° bearbeitet. Die Folge kann eine Schädigung von eventuell darin enthaltender Oberbekleidung sein. Im Sinne der Infektionsprävention kann jedoch in diesem Verfahren keine Ausnahme gemacht werden.

Bei Vorliegen eines MRSA Befalls eines Patienten reicht eine 40° Kaltdesinektion, wodurch die Oberbekleidung geschont wird. Hier liegt das Hauptaugenmerk im sicheren Transport der kontaminierten Textilien, dass durch den Einsatz des roten Plastiksackes gewährleistet werden kann. Auch bei diesem Sack erfolgt keine Sortierung der angelieferten Wäsche.

Beide Säcke sind in jedem Fall mit Edding mit Hauskennung, eventuell Bewohnernamen und der Art der vorliegenden Infektion zu beschriften.

Sortierplan


§29/3 INFEKTIONSVERDÄCHTIGE WÄSCHE  


Anwendung von desinfizierenden Waschverfahren, mit der Gewähr, daß die Wäsche frei von Keimen ist, die Infektionen auslösen können. In diese Kategorie fallen sämtliche Wäscheteile aus o.g. Einrichtungen.
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